Arbeitsweise und Organisatorisches - Familiengutachten.nrw

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Arbeitsweise und Organisatorisches

Psychologische Familiengutachten
Als psychologische Sachverständige halte ich mich gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten 2019“ (2.Auflage, BDP) an die formulierten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.
Das Sachverständigengutachten beruht auf einer wissenschaftlich begründeten Datenerhebung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands. Der Umfang eines schriftlichen Gutachtens ist von vielen Faktoren abhängig und sehr variabel. Ein ungefährer Richtwert liegt bei etwa 100 bis 150 Seiten. Neben psychologischem Fachwissen und ausreichender Berufserfahrung verfüge ich über spezielle Kenntnisse diagnostischer Verfahren wie Interaktionsbeobachtung, Testverfahren und Gesprächsführung. Die einzelne Vorgehensweise der psychologischen Untersuchung werden transparent und nachvollziehbar im schriftlichen Gutachten dargestellt. Alle verwendeten Materialien und Informationsquellen werden genannt und in einem Literaturverzeichnis ersichtlich sein. Im zentralen Teil des schriftlichen Gutachtens werden die Ergebnisse durch die Untersuchungsdaten belegt, zusammengefasst und in der abschließenden Empfehlung dem Gericht als Entscheidungshilfe entsprechend der Fragestellung dargelegt.

Arbeitsschwerpunkte im Kindschaftsrecht:

  • Fragen zur elterlichen Verantwortung
  • Fragen zum Lebensmittelpunkt des Kindes
  • Fragen zu Besuchsregelung und Betreuungszeiten
  • Fragen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung
  • Lösungsorientierte Begutachtung
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