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Für Richter*innen

Psychologische Familiengutachten
Als psychologische Sachverständige im Kindschaftsrecht werde ich seit 2017 regelmäßig von Familiengerichten in NRW beauftragt.
Mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) im Fach Psychologie mit den Schwerpunkten Entwicklungspsychologie, pädagogische Psychologie, Sozialpsychologie, Gesundheitspsychologie und Diagnostik, einer einjährige Fachfortbildung im Bereich Familienrechtspsychologie sowie das im Masterstudiengang bestandene Modul psychologische Diagnostik, Gutachten und Kommunikation verfüge ich über die notwendige Sachkunde.
Meine Berufserfahrung, ein regelmäßiger Austausch mit psychologischen Fachkolleg*innen und Supervisor*innen sowie Weiterbildungen ermöglichen das Erstellen eines qualitativ hochwertigen Gutachtens in Anlehnung an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019, BDP). Ich bin Mitglied beim Bund Deutscher Psycholog*innen (BDP).

Arbeitsweise & Qualitätssicherung

Das Sachverständigengutachten beruht auf einer wissenschaftlich begründeten Datenerhebung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands. Der Umfang eines schriftlichen Gutachtens ist von vielen Faktoren abhängig und sehr variabel. Ein ungefährer Richtwert liegt bei etwa 100 bis 150 Seiten. Neben psychologischem Fachwissen und ausreichender Berufserfahrung verfüge ich über spezielle Kenntnisse diagnostischer Verfahren wie Interaktionsbeobachtung, Testverfahren und Gesprächsführung. Die einzelne Vorgehensweise der psychologischen Untersuchung werden transparent und nachvollziehbar im schriftlichen Gutachten dargestellt. Alle verwendeten Materialien und Informationsquellen werden genannt und in einem Literaturverzeichnis ersichtlich sein. Qualitätssicherung betrachte ich als einen kontinuierlichen Prozess. Unabhängige, fachgeschulte Lektor*innen überprüfen die Gutachten unter anderem auf analytische Vollziehbarkeit. Zudem werden anonymisierten Befunde durch psychologische Sachverständigenkolleg*innen inhaltlich und fachlich überprüft (Peer Review).Im zentralen Teil des schriftlichen Gutachtens werden die Ergebnisse durch die Untersuchungsdaten belegt, zusammengefasst und in der abschließenden Empfehlung dem Gericht als Entscheidungshilfe entsprechend der Fragestellung dargelegt.
Die Sachverständige Petra Modery in Interaktion mit dem Kind
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