Wenn in familiengerichtlichen Verfahren über die elterliche Verantwortung, den Lebensmittelpunkt von Kindern, über Regelungen von Betreuungszeiten und Besuchsregelungen sowie im Falle einer Kindeswohlgefährdung Entscheidungen getroffen werden müssen, werden psychologische Sachverständigengutachten eingeholt. Diese bieten eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung.
Im familienrechtlichen Kontext werden Entscheidungen getroffen, die für die betroffenen Familien weitreichende Konsequenzen haben. Meine umfangreiche Sachkunde, Qualifizierung und Berufserfahrung soll Sie in Ihrer Entscheidungsfindung bestmöglich unterstützen. Dabei erstelle ich die Gutachten in Anlehnung an die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019,BDP).